FAQs
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Das Alter des Therapiebeginns hängt vom Störungsbild ab. Vielleicht sind Sie vom Kindergarten darauf aufmerksam gemacht worden, dass Ihr Kind nicht korrekt spricht. Oder der Kinderarzt hat es bei einer Untersuchung festgestellt. Es kann auch sein, dass Sie gewisse Auffälligkeiten bemerkt haben. Viele Kinder bekommen zwischen 3 und 6 Jahren Logopädie-Therapie. Aber auch im Schulalter besteht Möglichkeit auf eine Verordnung.
Logopädie ist ein Heilmittel. Sie benötigen eine Verordnung vom Arzt.
Auch die Dauer der Therapie hängt vom Störungsbild ab. Eine Therapie dauert mindestens 3 Monate und kann sich auch bis zu 2 Jahren erstrecken.
In den meisten Fällen findet die Therapie einmal pro Woche statt. Sind mehrere Auffälligkeiten zu behandeln, macht es auch Sinn, dass die Therapie zweimal pro Woche stattfindet.
Das Rezept bekommen Sie vom Facharzt. Bei Kindern ist dies der Kinderarzt. Bei Schlaganfallpatienten ist es der Neurologe. Bei Stimmproblemen stellt Ihnen der HNO-Arzt eine Verordnung aus. Bei Schluckproblemen bekommen Sie das Rezept vom Kieferorthopäden oder Zahnarzt. Grundsätzlich darf auch der Hausarzt eine Logopädie-Verordnung ausstellen.
Logopädische Behandlungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Hat der Patient das 18. Lebensjahr erreicht, ist eine Zuzahlung zu leisten.
Ja. Hausaufgaben sind wichtig, um den Therapieerfolg zu garantieren.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie bzw. Ihr Kind Logopädie braucht, dann rufen Sie uns an und schildern Ihre Beobachtungen. Sie können auch gerne mit dem Arzt Ihres Vertrauens darüber sprechen.
Als Privatpatient besorgen Sie sich auch ein Rezept vom Arzt. Sie bekommen nach der Therapie eine Rechnung, die Sie an uns bezahlen und anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen.
So sieht eine Blanko-Vorlage für eine Logopädieverordnung aus. Sie kann auch rosa sein.